Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter willer.de veröffentlichte Webseite der Juwelier Willer GmbH.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die Webseite der Juwelier Willer GmbH bietet Informationen über das Unternehmen, seine Angebote und ermöglicht eine direkte Kontaktaufnahme.

Geltende rechtliche Anforderungen

Für digitale Dienstleistungen gelten die Anforderungen nach § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) i. V. m. § 3 Abs. 1 BFSG sowie der Verordnung zum BFSG (BFSGV).

Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen

Auf unserer Webseite wird das Barrierefreiheits-Plugin AccessGO (www.accessgo.de) von der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH angeboten.

Mit diesem können Nutzende unsere Webseite an individuelle Einschränkungen oder Präferenzen anpassen.

Die Einstellungen können über das AccessGO-Symbol abgerufen werden oder alternativ über die Tastenkombination “ALT + 1”. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden

Unter anderem ist es dadurch möglich, folgende Aspekte anzupassen:

  • Schriftgröße
  • Kontrast
  • Hervorhebung von Links
  • Aktivieren eines Bildschirmlesers
  • Nutzung der Profile, um mehrere Einstellungen gleichzeitig zu aktivieren.

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website erfragen (Verbraucherinformationen nach Art. 246 EGBGB)

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Juwelier Willer GmbH
Rolfinckstraße 13
22391 Hamburg
Deutschland

juwelier@willer.de
 +49 (0) 40 5369650

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, informieren Sie bitte unsere oben genannte Stelle oder Person. Wir bemühen uns, Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten.

Falls Sie mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich auch an die folgende Behörde wenden.

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-​Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:

MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 6970
E-​Mail: MLBF(at)ms.sachsen-​anhalt.de

Bis zur formalen Errichtung der MLBF werden Ihre Anfragen und Informationen von dort aus an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

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